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Pferde, Rinder: täglich 15,0 g / Tier (500 kg)
Ponys, Kleinpferde und Fohlen: täglich 1,0 g / 10 kg KM
Hunde, Katzen, Pelztiere: täglich 0,3 g / kg KM
Der Messlöffel "Tierarzneimittel Nr. 1" fasst gestrichen gefüllt ca. 4,5 g.
Der Messlöffel "Tierarzneimittel Nr. 2" fasst gestrichen gefüllt ca. 15 g.
Biotin Agraria wird unter das übliche Futter gemischt.
Auf eine ausreichende Versorgung mit Vitamin A und Kupfer ist zu achten.
Bei Huf- oder Klauenproblemen muss Biotin Agraria über einen Zeitraum von min-destens 4 bis 6 Monaten zugefüttert werden. Nach Beendigung der Kur sollte der Therapieerfolg durch weitere Gabe der halben Menge und durch Fütterung biotinreicher Mischfutter abgesichert werden.
Bei Hunden, Katzen und Pelztieren wird ein Zeitraum von 3 bis 5 Wochen empfohlen.
Traubenzucker
Zusatzstoffe je kg:
D(+)-Biotin 1.500.000 µg
Zink 240 mg (als Zinkoxid)
Rohprotein | 0 % |
Rohfaser | 0 % |
Rohfett | 0 % |
Rohasche | 1,1 % |