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Der Inhaltsstoff Dimeticon immobilisiert Flöhe und deren Eier, Larven und Puppen. Dank seiner physikalischen Wirkung können keine Resistenzen entstehen. Deshalb kann FLEETM auch bei Flöhen angewendet werden, die resistent gegen Pestizide sind.
FLEE kann in allen Bereichen der häuslichen Umgebung angewendet werden. Sprühen Sie alle Flächen ein, die direkt mit Ihrem Tier in Kontakt kommen und möglicherweise befallen sind, wie z. B. der Liegeplatz des Tieres, Teppichböden, Sofas, Autositze. Fliesen und Laminatböden müssen üblicherweise nicht mit dem Spray behandelt werden.
Die zusätzliche Behandlung Ihres Tieres mit einem geeigneten Flohpräparat verlängert den Floh-freien Zeitraum.
Bei Käfigen: Tier vor der Anwendung aus dem Käfig nehmen. Käfigumgebung inkl. Spielzeug einsprühen. Wartezeit 30 Min. Danach kann das Tier zurück in den Käfig gesetzt werden.
Vor Gebrauch gut schütteln! Halten Sie den Sprühkopf der Dose in ca. 40 cm Abstand zur zu behandelnden Oberfläche und sprühen Sie in wischender Bewegung. Bei größeren Flächen kann es notwendig sein, die Dose zwischendurch nochmals zu schütteln, um eine gleichmäßige Applikation zu gewährleisten. Behandeln Sie Teppich bö den, Polstermöbel und die Liegeflächen des Tieres. Diese können kurzzeitig dunkel verfärben. Die Verfärbung verschwindet, nachdem das Produkt vollständig getrocknet ist. Nach Gebrauch die Hände waschen. Werden Böden und geflieste Flächen mitbehandelt, kann deren Oberfläche ca. 30 Minuten feucht bleiben.
60 m2 (Regelgerechte Anwendung vorausgesetzt)
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der öligen Konsistenz des Produkts die behandelten Flächen bis zum vollständigen Abtrocknen rutschig sein können.
FLEE kann auf den meisten Materialien angewendet werden. Zur Sicherheit testen Sie bitte vor Gebrauch auf größeren Flächen oder empfindlichen Materialien, wie z. B. Leder, die Materialverträglichkeit an einer nicht sichtbaren Stelle.
FLEE enthält eine patentierte Kombination an Silikonen. Aufgrund der physikalischen Wirkung fallen die Inhaltsstoffe nicht unter die Biozid-Richtlinie.